Kanzlei
Wir verstehen uns als engagierte, unabhängige Berater
und Rechtsertreter von Privaten und Unternehmen.
Anwaltsgeheimnis
Anwältinnen und Anwälte unterstehen einem strengen,
strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis und haben
sämtliche Informationen über die Klientschaft vertraulich
zu behandeln. Dazu gehört bereits die Tatsache, dass ein
Mandatsverhältnis besteht. Ohne Ihre Zustimmung ist es
uns strikt untersagt, uns Anvertrautes Dritten gegenüber
(also etwa Gerichten, Behörden, Verwandten oder dem
Partner oder der Partnerin) offenzulegen. Dem
Anwaltsgeheimnis unterstehen gleichermassen unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe
Hilfspersonen, die wir allenfalls beiziehen.
Unsere Honorare
Die Honorare bemessen sich nach den mit der
Klientschaft getroffenen Vereinbarungen. Sie richten sich
grundsätzlich nach dem Streit- und Interessenwert, der
Schwierigkeit und Komplexität der gestellten Aufgaben,
der erforderlichen Spezialkenntnisse und Fremdsprachen
sowie der Erfahrung der Anwältin oder des Anwaltes.
Die Höhe des Honorars beginnt bei CHF 280.00 zzgl.
Mehrwertsteuer.
Aufgrund der Standesregeln sind wir gehalten, einen
angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bringen
sie bitte alle Unterlagen mit.
Le Soldat & Blickle
Le Soldat & Blickle - Hägnistrasse 10 - CH 8702 Zollikon -
+41 44 261 41 61 - kanzlei@lsbj.ch