Le Soldat & Blickle - Hägnistrasse 10 - CH 8702 Zollikon - +41 44 261 41 61 - kanzlei@lsbj.ch
Kanzlei Wir verstehen uns als engagierte, unabhängige Berater und Rechtsvertreter von Privaten und Unternehmen. Anwaltsgeheimnis Anwältinnen und Anwälte unterstehen einem strengen, strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis und haben sämtliche Informationen über die Klientschaft vertraulich zu behandeln. Dazu gehört bereits die Tatsache, dass ein Mandatsverhältnis besteht. Ohne Ihre Zustimmung ist es uns strikt untersagt, uns Anvertrautes Dritten gegenüber (also etwa Gerichten, Behörden, Verwandten oder dem Partner oder der Partnerin) offenzulegen. Dem Anwaltsgeheimnis unterstehen gleichermassen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Hilfspersonen, die wir allenfalls beiziehen. Unsere Honorare Die Honorare bemessen sich nach den mit der Klientschaft getroffenen Vereinbarungen. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Streit- und Interessenwert, der Schwierigkeit und Komplexität der gestellten Aufgaben, den erforderlichen Spezialkenntnissen und Fremdsprachen sowie der Erfahrung der Anwältin oder des Anwaltes. Die Höhe des Honorars beginnt bei CHF 280.00 zzgl. Mehrwertsteuer. Aufgrund der Standesregeln sind wir gehalten, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bringen Sie bitte alle Unterlagen mit.
Kanzlei Wir verstehen uns als engagierte, unabhängige Berater und Rechtsertreter von Privaten und Unternehmen. Anwaltsgeheimnis Anwältinnen und Anwälte unterstehen einem strengen, strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis und haben sämtliche Informationen über die Klientschaft vertraulich zu behandeln. Dazu gehört bereits die Tatsache, dass ein Mandatsverhältnis besteht. Ohne Ihre Zustimmung ist es uns strikt untersagt, uns Anvertrautes Dritten gegenüber (also etwa Gerichten, Behörden, Verwandten oder dem Partner oder der Partnerin) offenzulegen. Dem Anwaltsgeheimnis unterstehen gleichermassen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Hilfspersonen, die wir allenfalls beiziehen. Unsere Honorare Die Honorare bemessen sich nach den mit der Klientschaft getroffenen Vereinbarungen. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Streit- und Interessenwert, der Schwierigkeit und Komplexität der gestellten Aufgaben, der erforderlichen Spezialkenntnisse und Fremdsprachen sowie der Erfahrung der Anwältin oder des Anwaltes. Die Höhe des Honorars beginnt bei CHF 280.00 zzgl. Mehrwertsteuer. Aufgrund der Standesregeln sind wir gehalten, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bringen sie bitte alle Unterlagen mit.
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